|
|
|
Das Fürstentum Rügen Das Fürstentum Rügen ging aus dem Stammesfürstentum bzw. Stammeskönigreich der Ranen hervor. Seine eigentliche Geburtsstunde war die Belehnung der Ranenfürsten Tezlaw und Jaromar durch König Waldemar I. von Dänemark nach der Eroberung Rügens im Jahre 1168. Es bestand - zumindest dem Namen nach bis zur Ausrufung der deutschen Republik durch Philipp Scheidemann am 9. November 1918, also 750 Jahre, wenn man von einer neunjährigen Unterbrechung zu Beginn des 19. Jahrhunderts einmal absieht. Ein politisch selbständiges Gebilde war es - von dänischer Lehnshoheit nur wenig eingeschränkt allerdings nur unter seinen einheimischen Fürsten. Als der letzte, Wizlaw III., 1325 starb, fiel es aufgrund eines 1321 abgeschlossenen Erbfolgevertrages an die Herzöge von Pommern - Wolgast, die fortan auch den Titel "Fürst zu Rügen" führten. Formell bestand die dänische Lehnshoheit weiter, hatte jedoch keine politische Bedeutung mehr und erlosch praktisch gänzlich, nachdem Bogislaw VII. von Pommern 1397 zum König von Dänemark, Norwegen und Schweden gekrönt worden war; das Fürstentum wurde nun auch staatsrechtlich als zum Römisch Deutschen Kaiserreich gehörend behandelt. Seit 1377 regierte die Linie Barth des pommerschen Fürstenhauses das rügische Gebiet, das die Insel und einen festländischen Teil bis etwa zur Linie Recknitz - Trebel - Ryck umfaßte; 1487 fiel Rügen wieder an Pommern - Wolgast. Die Bezeichnung "Fürstentum Rügen" blieb seit dieser Zeit auf die Insel Rügen beschränkt, während man den festländischen Teil zu Vorpommern rechnete. Im Westfälischen Frieden 1648 wurden Rügen und Teile Vorpommerns dem schwedischen König als "Ewiges Reichslehen" verliehen. (Es ist freilich nicht nachweisbar, daß auch nur ein Schwedenkönig von seinem Recht, sich "Herzog zu Pommern und Fürst zu Rügen" zu nennen, jemals Gebrauch gemacht hätte). Dieser Status blieb bis zur Auflösung des Römisch - Deutschen Kaiserreiches 1806 erhalten. Im Juni 1806 erklärte König Gustav IV. Adolf von Schweden die Unabhängigkeit Schwedisch Pommerns und Rügens vom deutschen Reichsverband, hob die in beiden Landesteilen noch geltende pommersche Verfassung auf und kündigte die Einführung schwedischer Gesetze an. Im Frieden von Kiel trat Schweden 1814 Vorpommern und Rügen an Dänemark ab und erhielt dafür Norwegen. Durch die 1815 auf dem Wiener Kongreß abgeschlossenen Verträge gelangten diese Landesteile im Tausch gegen das Fürstentum Lauenburg und die Zahlung von zwei Millionen Talern schließlich an Preußen. König Wilhelm IV. von Preußen erließ am 19. September 1815 eine entsprechende Besitzergreifungserklärung und nahm den Titel "Fürst zu Rügen" an. Der letzte Träger dieses Titels war - als preußischer König - Kaiser Wilhelm 11., der im November 1918 zur Abdankung gezwungen wurde und 1941 starb. |
|
www.info-ruegen.de © 2003 by gerhard reese |